Die britische FCA schlägt vor, Fonds bis zu 10 % in Krypto-ETNs halten zu dürfen (2026)
— By Whatsertrade in Markets

Die britische FCA schlägt vor, privaten Investmentfonds zu erlauben, bis zu 10 % ihres Vermögens in Krypto-ETNs zu investieren, was eine neue Phase der Regulierung einläutet.
Ein neuer Regulierungshorizont für britische Kryptowährungen
Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat einen bedeutenden Vorschlag angekündigt, der möglicherweise neue Wege für das Krypto-Engagement innerhalb regulierter Anlageinstrumente eröffnet. Am 9. Juni 2026 schlug die FCA vor, bestimmten zugelassenen Privatinvestmentfonds zu gestatten, bis zu 10 Prozent ihres Vermögens in börsengehandelte Kryptowährungsanleihen (cETNs) zu investieren.
Dieser Schritt markiert einen bemerkenswerten Fortschritt im britischen Ansatz zur Regulierung digitaler Vermögenswerte. Dies folgt auf die frühere Entscheidung der FCA, ihr Verbot, cETNs für Privatanleger anzubieten, aufzuheben, eine Richtlinie, die am 8. Oktober 2025 in Kraft trat.

Aufbauend auf früheren politischen Veränderungen
Die Politikwende im Jahr 2025 war ein entscheidender Moment und beendete ein seit 2021 bestehendes Verbot. Dieser jüngste Vorschlag integriert cETNs weiter in die Mainstream-Finanzlandschaft für Privatanleger, wenn auch innerhalb definierter Grenzen und unter strenger Aufsicht.
Der stufenweise Ansatz der FCA zeigt eine vorsichtige, aber fortschrittliche Strategie. Ziel ist es, Innovation und Anlegerschutz in Einklang zu bringen und den Zugang zu kryptobezogenen Produkten schrittweise zu erweitern.
Wichtige Details des Vorschlags
Nach dem neuen Vorschlag würden zugelassene Einzelhandelsinvestmentfonds die Möglichkeit erhalten, einen Teil ihres Portfolios in cETNs zu halten. Diese Zuteilung wäre auf 10 Prozent begrenzt, was ein kontrolliertes Engagement im Kryptomarkt ermöglichen würde.
Diese Entwicklung ist Teil der umfassenderen regulatorischen Entwicklung im Vereinigten Königreich, die darauf abzielt, Klarheit und Struktur für digitale Vermögenswerte zu schaffen. Es spiegelt die anhaltenden globalen Diskussionen darüber wider, wie Krypto sicher in traditionelle Finanzsysteme integriert werden kann.
Laufende Beschränkungen und Anlegerschutz
Trotz dieser Fortschritte bleiben wichtige Schutzmaßnahmen bestehen. Es gelten weiterhin die Regeln zur Finanzwerbung, die sicherstellen, dass Marketingmaterialien klar, fair und nicht irreführend sind. Dies ist für den Schutz von Privatanlegern von entscheidender Bedeutung.
Darüber hinaus bleibt das Verbot des Einzelhandelszugangs zu Krypto-Derivaten durch die FCA in Kraft. Diese Unterscheidung unterstreicht die Absicht der Regulierungsbehörde, zwischen verschiedenen Kryptoprodukten anhand ihrer wahrgenommenen Risikoprofile zu unterscheiden.

Häufig gestellte Fragen
Was hat die britische FCA am 9. Juni 2026 vorgeschlagen?
Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat vorgeschlagen, bestimmten zugelassenen Privatinvestmentfonds zu gestatten, bis zu 10 Prozent ihres Vermögens in börsengehandelte Kryptowährungen (Crypto Exchange Traded Notes, cETNs) zu investieren.
Wann hat die FCA ihr Verbot, cETNs für Privatanleger anzubieten, aufgehoben?
Die FCA hob ihr Verbot, cETNs für Privatanleger anzubieten, auf, wobei die Richtlinie am 8. Oktober 2025 in Kraft trat.
Was war das bisherige Verbot von cETNs für Privatanleger?
Die FCA hatte im Jahr 2021 ein Verbot eingeführt, cETNs an Privatanleger anzubieten.
Gelten die Regeln zur Finanzförderung weiterhin für Krypto-ETNs?
Ja, die Regeln zur Finanzförderung gelten weiterhin für Krypto-ETNs, um eine klare und faire Vermarktung zu gewährleisten.
Bleibt das Verbot des FCA für den Einzelhandelszugang zu Krypto-Derivaten bestehen?
Ja, das Verbot des Einzelhandelszugangs zu Krypto-Derivaten durch die FCA bleibt bestehen.